Notiz
von J.Z., wahrscheinlich 1954:
"Mit
Bth. sprechen ueber Pfandbriefe in kleinen Betraegen auf
Grund-Boden-Volksvermoegen hin ausgegeben.
Was
(geschieht), wenn Pfandbriefe in kleinen und typisierten Betraegen ausgegeben
werden?
Pfandbriefe
(haben) keinen regulaeren (kurzfristig starken) Rueckstrom.
Verrechnungsmoeglichkeit?"
Ueber
die Antwort Beckerath's notierte ich:
(Solche
Pfandbriefe sind) nur infolge Unwissenheit der Bevoelkerung umgelaufen. (Im
Grunde genommen handelt es sich um) Betrug. (Keine) Annahmestelle, die es
sofort in jeder Menge (zum Nennwert) annehmen muss. (Erst dann waere es ein)
Zahlungsmittel. (Ich habe hier und jetzt meine Stichworte durch die
eingeklammerten ersetzt. J.Z. 29.11.83.)
Ich
wies damals Beckerath darauf hin, dass in Berlin anscheinend ein
"Annahmezwang fuer Schuldverschreibungen des Senats (bestand) fuer
Eigenbetriebe." Und fragte ihn, ob
dieser Annahmezwang inflationaer wirken koenne. Er antwortete:
"Bedenken Sie, dass ja
die Preise in den Laeden nicht in Schuldverschreibungen ausgezeichnet
waren. Es bestand - - so viel ich weiss - - kein Zwang, die Preise in
Schuldverschreibungen zu stellen.
Das Papier, dem Annahmezwang
verliehen ist, muss auch noch als Wertmass dienen (obligatorisch), damit es bei
Ueberemission inflatorisch wirkt.
Bth. 2.4.54.
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First published in: Ulrich von
Beckerath: Zur Freiheit, zum Frieden und zur Gerechtigkeit; Gesammelte Briefe,
Papiere, Notizen, Besprechungen. PEACE PLANS 428-467 (Mikrofiche), Berrima,
Australia, 1983. Page 2858.